Das Importverbot von Pelzen aus tierquälerischer Haltung
Die von der Schweizer Tierschutz-Allianz (AAS) am 28. Dezember 2023 mit 113.474 gültigen Unterschriften eingereichte Pelzinitiative fordert ein Importverbot für Pelze von Tieren aus tierquälerischer Haltung.
In seiner Stellungnahme vom 10. April 2024 entschied der Bundesrat, die Initiative abzulehnen, kündigte jedoch an, ihr einen indirekten Gegenentwurf darzulegen, womit er anerkannte, dass die Ziele und Absichten der Initianten „nachvollziehbar“ seien (1). Am selben Tag schickte er die Änderung zweier Verordnungen in die Vernehmlassung, um ein schnelles Importverbot von Pelzen aus tierquälerischer Haltung umzusetzen. Das Vernehmlassungsverfahren endete am 12. Juli 2024, und die AAS hat ihre Stellungnahme (2) zum Projekt übermittelt.
Generell sind die vorgenommenen Änderungen zufriedenstellend, mit Ausnahme von zwei Bestimmungen: Die erste betrifft die Möglichkeit für Reisende, aus dem Ausland Pelze aus tierquälerischer Haltung mitzubringen. Da die Schweizer viel reisen, würde diese Ausnahme die Tragweite des Verbots unwirksam machen.
Die zweite betrifft die Möglichkeit der Verwendung von Schlagfallen (die das Tier zerquetschen) mit der Begründung, dass sie die Tiere „sofort“ töten würden. Es gibt jedoch genügend Daten, die zeigen, dass viele Tiere wie Biber, Kojoten und Zobel durch diese Fallen nur verletzt werden und stunden- oder gar tagelang leiden, bevor sie sterben.
Indirekter Gegenentwurf zur Pelzinitiative
Der indirekte Gegenentwurf zur Initiative wurde am Mittwoch, dem 21. August, vom Bundesrat mitgeteilt (3). Erwartungsgemäss übernimmt er das von der Initiative geforderte Verbot und verankert es im Tierschutzgesetz (4). Der indirekte Gegenentwurf wird ebenfalls bis zum 22. November 2024 zur Vernehmlassung gestellt und dürfte im Sommer 2025 dem Parlament unterbreitet werden.
Der indirekte Gegenentwurf an sich ist zufriedenstellend. Ein Gesetz formuliert ein Prinzip, und in diesem Sinne entspricht die Formulierung des Verbots den Zielen der Pelzinitiative. Im Gegensatz dazu präzisiert die Ausführungsverordnung die Modalitäten der Bestimmung, und die vorgesehenen Ausnahmen sind in ihrer jetzigen Form nicht akzeptabel.
Umgekehrt, wenn der Bundesrat auf unsere Forderung eingeht und die Ausführungsverordnungen zufriedenstellend ändert, und das Parlament den Gegenentwurf annimmt, wäre es möglich, dass die Pelzinitiative zurückgezogen wird, da ihre Ziele erreicht wären.
Quellen:
(1) https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100668.html
(3) https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102138.html
In seiner heutigen Mitteilung kündigt der Bundesrat an, dass „durch die Verankerung des Verbots des Inverkehrbringens solcher Produkte in der Schweiz in der Gesetzgebung das Ziel der Initiative übertroffen wird, die nur ein Importverbot fordert“. Diese Feststellung ist eine Binsenweisheit. Da die Produktion von Pelzen aus misshandelten Tieren in der Schweiz verboten ist, ist der Handel mit solchen Produkten de facto ohne Import unmöglich.