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Annahme des indirekten Gegenvorschlags zum Pelzimport durch das Parlament
Das Parlament hat an diesem Freitag, 2. Oktober, den Bundesbeschluss zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelzinitiative angenommen. Dieser sieht ein Verbot der Einfuhr, der Durchfuhr und des Handels mit Pelzen aus tierquälerischer Haltung vor.
Die private Einfuhr von Pelzen ist vom Verbot nicht betroffen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist mit der Ausarbeitung eines Zertifizierungsprogramms beauftragt, das die Kriterien festlegen wird, anhand deren bestimmt wird, welche Produkte von misshandelten Tieren stammen und welche nicht. Das BLV plant in Kürze ein Vernehmlassungsverfahren zu seinem Zertifizierungsprogramm. Die darin festgelegten Bedingungen werden bald bekannt sein, und das endgültige Programm könnte noch vor Ende des Jahres veröffentlicht werden.
Möglicher Rückzug der Pelzinitiative
Die Alliance Animale Suisse, welche die Pelzinitiative am 26. Dezember 2023 eingereicht hat, zeigt sich mit der Annahme des Gegenvorschlags zufrieden, wartet jedoch darauf, das Zertifizierungsprogramm des BLV und vor allem dessen endgültige Fassung einsehen zu können.
Entspricht dieses den Bestimmungen des Gegenvorschlags, erklärt sich das Initiativkomitee bereit, die Pelzinitiative bedingt zurückzuziehen. Das bedeutet, dass es keine Volksabstimmung über die Pelzinitiative geben wird, wenn kein Referendum oder keine Abstimmung gegen die aus dem Gegenvorschlag resultierende Änderung des Tierschutzgesetzes zustande kommt.
Will der Bundesrat eine Abstimmung über die Pelzinitiative?
In der Praxis ist es möglich, dass eine Abstimmung dennoch stattfindet und auf den 28. Februar 2027 angesetzt wird. Aus wenig nachvollziehbaren Gründen scheint die Bundesverwaltung das Initiativkomitee dazu zwingen zu wollen, bereits vor dem kommenden 12. Oktober über einen Rückzug oder Nicht-Rückzug der Initiative zu entscheiden. Das heisst, ohne dass bekannt sein kann, wie das Zertifizierungsprogramm des BLV ausgestaltet sein wird.
Das Initiativkomitee kritisiert diese ungerechtfertigte Eile der Verwaltung, da eine Abstimmung am 6. Juni 2027, sofern das Komitee die Initiative nicht zurückzieht, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich wäre.
Die Alliance Animale Suisse und die rund zwanzig Partnerorganisationen der Initiative sind bereit, am 28. Juni 2027 in die Volksabstimmung zu gehen, falls die Bundesverwaltung an ihrem Vorgehen festhält.
Die Pelzinitiative fordert ein Verbot sämtlicher Pelze von Tieren, die Misshandlungen ausgesetzt waren, einschliesslich der privaten Einfuhr. Die Einfuhrkriterien sollen nach den schweizerischen Tierschutzstandards festgelegt werden.

