Das Zertifizierungsprogramm hält, was es verspricht

11.10.26

Als zentrales Element des indirekten Gegenvorschlags zur Pelz-Initiative wurde der Inhalt des Zertifizierungsprogramms des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag, 9. Oktober, für drei Wochen in eine eingeschränkte Vernehmlassung gegeben. Die darin enthaltenen Bestimmungen entsprechen den Erwartungen, um die Einfuhr von Pelzprodukten aus tierquälerischer Produktion tatsächlich zu beenden.

Worum geht es? Der indirekte Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative wurde am 2. Oktober 2026 von der Bundesversammlung in Form einer Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Einfuhr, die Durchfuhr und den Handel mit Pelzprodukten zu verbieten, die mit tierquälerischen Methoden gewonnen wurden. Artikel 14a Absatz 2 TSchG legt jedoch fest, dass Methoden als tierquälerisch gelten, wenn sie das Wohlbefinden der Tiere «stark beeinträchtigen».

Artikel 14b Absatz 1 ermächtigt das BLV, ein Zertifizierungsprogramm zu erstellen. Dieses legt die Standards fest, anhand derer bestimmt wird, welche Haltungs-, Jagd- und Tötungsmethoden als nicht tierquälerisch gelten. Somit wird das Programm des BLV die Einfuhrbedingungen festlegen. Sollte es zu lasch oder unzureichend sein, würde das im TSchG vorgesehene Verbot seine gesamte Wirkung verlieren.

Die gute Nachricht ist, dass dies nicht der Fall ist. Und wenn das BLV sein Programm nach Abschluss der Vernehmlassung in der vorliegenden Form beibehält, wird die gewerbsmässige Einfuhr von Pelzprodukten aus tierquälerischer Produktion ab Juni 2029 tatsächlich beendet. Dies wäre nicht nur ein grosser Fortschritt für die Schweiz, sondern auch für unsere europäischen Nachbarn, die selbst über ein Ende der Pelztierzucht und der Vermarktung dieser Felle diskutieren.