Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass alle Pelzprodukte mit Tierquälerei verbunden sind und deshalb alle endgültig verboten werden sollten. Rechtlich ist die Situation jedoch komplizierter.
Der Begriff Pelz, also die behaarte Haut eines Säugetiers, kann auch bestimmte Felle von Tieren umfassen, die zu anderen Zwecken gehalten werden, beispielsweise Schafe. Ein allgemeines Verbot könnte somit auch Produkte betreffen, die normalerweise nicht mit dem Pelzhandel in Verbindung gebracht werden.
Die Schweiz muss zudem ihre internationalen Handelsverpflichtungen einhalten. Diese erlauben Einfuhrbeschränkungen aus Gründen des Tierschutzes, insbesondere zum Schutz der öffentlichen Moral. Solche Beschränkungen müssen jedoch gerechtfertigt sein und bestimmte Bedingungen erfüllen, insbesondere das Diskriminierungsverbot.
In der Schweiz wird beispielsweise gejagt, und bestimmte Felle, insbesondere Fuchsfelle, werden vermarktet. Es wäre rechtlich schwierig, ein Verbot für importierte Pelzprodukte zu rechtfertigen, die durch Jagdmethoden gewonnen wurden, die mit den in der Schweiz erlaubten Methoden vergleichbar sind, während die Vermarktung von im Inland gewonnenen Fellen weiterhin zulässig wäre.
Aus diesen Gründen richten sich die Pelz-Initiative und ihr indirekter Gegenvorschlag gegen Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden gewonnen wurden, und nicht gegen sämtliche Pelzprodukte. Dieser Ansatz ermöglicht es, das Verbot auf Tierschutzkriterien zu stützen und den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz besser Rechnung zu tragen.

