Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative

 

«Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»

Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:

Art. 80 Abs. 2bis (2)

2bis Die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ist verboten.

Art. 197 Ziff. 15 (3)

15. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2bis (Verbot der Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte).

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2bis spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

(1) SR 101

(2) Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

(3) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Erklärungen

Jedes Jahr sehen wir die Bilder von Tieren, die wegen ihrer Felle lebendig gehäutet, misshandelt oder zu Tode geprügelt werden. Trotz Aufklärungskampagnen und Versprechen, die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern, hat sich nichts geändert.

In Zuchtfarmen, welche 85 % der Pelze produzieren, verbringen die meisten Tiere ihr kurzes Leben in kleinen Drahtkäfigen, ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen oder ihre natürliche Verhaltensweise auszuleben. Diese Haltungsbedingungen gelten als so tierquälerisch, dass viele europäische Länder die Zucht von Pelztieren bereits verboten haben. Dies gilt auch für Tiere, die in ihrer natürlichen Umgebung gejagt und durch Schusswaffen oder aufgestellte Fallen getötet werden. Häufig werden hierfür sogenannte Fangeisen verwendet, auch Totfang- oder Totschlagfallen genannt.

Diese Zucht- und Tötungsmethoden verstossen klar gegen unsere Tierschutzgesetzgebung, werden in der Schweiz als Tierquälerei angesehen und strafrechtlich geahndet. Dennoch werden sie im Ausland jedes Jahr an hundert Millionen Tieren angewendet, nur um Pelz zu produzieren.

In die Schweiz werden jährlich 350 Tonnen Pelze importiert, was der Schlachtung von rund 1,5 Millionen Tieren entspricht. Mehr als die Hälfte dieser Pelze stammt aus China, wo regelmässig die schrecklichen Haft- und Tötungsbedingungen von Tieren angeprangert werden, die teilweise noch lebend gehäutet werden.

Ein Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, welche in der Herstellung gegen unsere Gesetze verstossen, ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens oder der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. So sind beispielsweise Einfuhrverbote für Robben-, Hunde- und Katzenfelle bereits gesetzlich verankert. Das höchste Gericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Teil der öffentlichen Moral ist.

Das Tragen von Pelzen erfüllt schon lange keinen Zweck mehr. Die Tatsache, dass weiterhin die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung, unter dem Vorwand zu genehmigen, dass dies im Ausland geschieht, ist ein Hohn gegenüber den Tieren und eine Heuchelei. Das muss endliche Verboten werden.

HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Was wird als Pelz und Pelzprodukt bezeichnet?

Nach Schweizer Recht bezeichnet Pelz das Fell von Säugetieren. Ein Pelzprodukt ist ein Produkt, welches aus Pelz hergestellt wurde oder Pelz enthält.

Die Verordnung über die Deklaration von Pelzen schließt Häute von domestizierten Tieren wie Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Lamas und Alpakas aus. Für diese Tierarten würde ein Einfuhrverbot nicht gelten, sofern die Durchführung von Kontrollen als unverhältnismäßig oder praktisch nicht umsetzbar angesehen wird.

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2013/114/de

Was fordert die Pelz-Initiative?

Die Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukt (Pelz-Initiative)» fordert ein Einfuhrverbot von Pelzen und Pelzprodukten die unter Produktionsmethoden hergestellt wurden, die in der Schweiz nicht erlaubt sind.

Ist die Pelzproduktion in der Schweiz erlaubt?

Ja, es ist möglich, Häute von Tieren wie Rindern, Schafen oder Füchsen aus der Jagd zu vermarkten.

Die Zucht von Tieren zur Pelzproduktion ist in der Schweiz jedoch nicht realisierbar. Die in der Gesetzgebung festgelegten strengen Vorgaben für Haltung und Schlachtung würden die Pelzproduktion derart verteuern, dass sie wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

Welche Pelze gehören zu den tierquälerisch erzeugten Produkten?

Mit Ausnahme der in der Schweiz erlaubten Jagdmethoden mit Schusswaffen stammen nahezu alle in die Schweiz importierten Pelze aus Verfahren, die nach unserer Gesetzgebung strengstens verboten sind, da sie als besonders grausam gegenüber Tieren gelten. Dazu gehören Zuchtbetriebe, wie sie in China sowie in Nord- und Osteuropa verbreitet sind, in denen Tiere oft isoliert in kleinen Drahtkäfigen gehalten werden, sowie brutale Fangmethoden wie Fallstricke, Schnappfallen oder Betäubungsfallen.

Warum muss die Einfuhr von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verboten werden?

Die Schweizer Gesetzgebung regelt Fragen im Zusammenhang mit der Haltung, Zucht und Schlachtung von Tieren. Die verschiedenen Gesetze und Verordnungen werden auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen, wobei die Interessen von Tierhaltern und -produzenten mitberücksichtigt werden.
Ein Grundsatz des Schweizer Tierschutzgesetzes lautet, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen und es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten darf.

Die Tatsache, dass die Einfuhr von Pelzen von Tieren, die misshandelt und auf tierquälerische Art gehalten wurden, weiterhin erlaubt ist, ist ein Hohn gegenüber dem Tier und unserer Gesetzgebung und zeugt von grosser Heuchelei. Dem muss endlich ein Ende gemacht werden.

Warum nicht den Import aller Pelze verbieten?

Aufgrund der von der Schweiz ratifizierten Handelsabkommen ist ein generelles Importverbot für alle Pelze, wie beispielsweise Felle von Füchsen, die gemäß den in der Schweiz erlaubten Jagdmethoden erlegt wurden (siehe nächste Frage-Antwort), nicht umsetzbar. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Import von Pelzen zu untersagen, die aus Verfahren stammen, die nach unserem Tierschutzgesetz verboten sind.

Wird ein Einfuhrverbot leicht durchzusetzen sein?

In seiner Antwort auf die Motion 19.4425 «Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» von Nationalrat Matthias Aebischer erklärte der Bundesrat am 19. Februar 2020, dass ein solches Verbot schwierig umzusetzen sei, da es keine international anerkannte Definition von Tierquälerei gebe. Zudem wären kostspielige Kontrollen vor Ort erforderlich, um die Produktionsmethoden der Pelze zu überprüfen.
Im Gegensatz zu diesen Aussagen des Bundesrates ist die Umsetzung eines solchen Verbots jedoch weder kompliziert noch teuer. Bereits seit 2013 schreibt die Verordnung über die Deklaration von Pelzen vor, dass für jede Pelzimportation eine Erklärung über die Haltungs- und Schlachtmethoden der Tiere vorgelegt werden muss. Basierend auf dieser Erklärung geben die Etiketten der Produkte mit Pelz an, ob das Tier nach in der Schweiz erlaubten oder verbotenen Methoden gezüchtet und getötet wurde.

Ist ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte mit den internationalen Handelsabkommen der Schweiz vereinbar?

Ein Importverbot ist durchaus mit WTO / GATT-Recht vereinbar.
Nach schweizerischem Rechtsverständnis bedeuten die üblichen Pelzgewinnungsmethoden insgesamt ganz klare Tierquälereien und tangieren damit die öffentliche Sittlichkeit im Sinne von Art. XX lit. a GATT. Ein Importverbot verstiesse auch nicht gegen die sogenannte Chapeau-Bestimmung des Art. XX GATT, womit alle Voraussetzungen des Art. XX lit. a GATT erfüllt wären. Ein Schweizer Importverbot für Pelzprodukte wäre somit WTO-konform (1).

Heute schon hätte der Bundesrat – gestützt auf das Tierschutzgesetz (TSchG) – die Kompetenz, den Import solcher Produkte zu verbieten, denn Artikel 14 Absatz 1 TSchG besagt: «Der Bundesrat kann aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten.»
Die Schweiz hat in der Vergangenheit auch schon Importverbote (von Katzen- und Hundefellen sowie Robbenprodukten) durchgesetzt, weshalb weitere Importverbote keine Probleme darstellen dürften.

Quelle:
(1) OMC | environnement – Différends: clarifier les règles. [accessed 2022 Aug 19].
https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/appellate_body_e.htm

Verbieten bereits einige Länder den Import von Pelz?

Israel ist das erste Land der Welt, das den Verkauf von echtem Pelz vollständig verboten hat. Dieses Gesetz beinhaltet gleichzeitig ein Importverbot. Ähnliche Regelungen existieren auch in Kalifornien,  sowie in weiteren amerikanischen Bundestaaten wie Florida, Massachusetts und Michigan.

Wie viele Tiere werden jedes Jahr wegen ihres Pelzes getötet?

Im Jahr 2022 wurden weltweit ungefähr 34 Millionen Tiere für die Pelzproduktion missbraucht, wovon 8.5 Millionen in der EU getötet werden.
95% der Tiere verbringen ihr Leben auf Pelzfarmen, bevor sie für ihren Pelz getötet werden.
Am häufigsten werden die Felle von Nerzen und Füchsen verwendet. Weitere Tierarten sind Marderhunde, Chinchillas und Kaninchen.

Wie viele Tonnen Pelz werden in die Schweiz importiert?

Jedes Jahr werden rund 350 Tonnen Pelz in Form von ganzen Tierfellen oder fertigen Kleidungsstücken und Accessoires in die Schweiz importiert (1).

Die von den Zollbehörden veröffentlichten Statistiken machen keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Pelzen. Daher ist es nicht möglich zu ermitteln, wie viele Tonnen Felle etwa von Schafen oder Kühen, in diesen Zahlen enthalten sind. Auch Pelze, die für Kragen oder andere Accessoires verwendet werden und meist aus Zuchtfarmen stammen, werden in den Statistiken nicht erfasst.

(1) 314’022 kg im Jahr 2022, 323’299 kg im Jahr 2021, 306’079 kg im Jahr 2020, 365’256 kg im Jahr 2019 und 384’672 im Jahr 2018
https://www.gate.ezv.admin.ch/swissimpex/public/bereiche/waren/query.xhtml

Woher kommen die in die Schweiz eingeführten Pelze?

Mehr als die Hälfte der importierten Pelze stammt aus China, wo die Tiere unter schrecklichsten Bedingungen gehalten und geschlachtet werden – vielfach werden sie noch bei lebendigem Leib gehäutet.

Neben Asien gehören auch westliche Staaten zu den Produzenten von Pelzprodukten. Länder wie Finnland, Dänemark, Russland, USA, Kanada, Norwegen und Polen exportieren ebenfalls in die Schweiz.

(1) Untersuchung der NGO Humane Society International (HSI), durchgeführt im Jahr 2020 nach dem Besuch von etwa einem Dutzend chinesischer Pelzfarmen.
https://www.hsi.org/news-media/fur-farm-investigation-reveals-distressed-foxes-raccoon-dogs-electrocuted-in-agony-and-fur-farm-carcasses-sold-for-human-consumption/

Im Jahr 2015 konnte das Schweizer Fernsehen SRF eine Nerzfarm filmen, die von der Pelzindustrie als «Modell» angesehen wird. Die Aufnahmen zeigen jedoch erbärmliche Haltungsbedingungen. Die Journalisten filmten daraufhin unangemeldet weitere Farmen, die die dramatische Lebensrealität von Millionen von Zuchtnerzen enthüllten.
https://www.swissinfo.ch/ger/pelzhandel_tristes-nerzleben-auf-daenischen-pelztierfarmen/41265028

Ist Pelz ein «natürliches» Produkt?

Pelz wird oft als «natürliches» Produkt beworben, doch seine Verarbeitung erfordert einen extrem chemieintensiven Prozess, wodurch das Endprodukt kaum noch als natürlich bezeichnet werden kann. Die rohe Tierhaut wird mit einer Mischung hochgiftiger Chemikalien behandelt, um das Fell vor Verfall und Zersetzung zu schützen. Anschließend kommen weitere Stoffe zum Einsatz, um die Geschmeidigkeit des Fells zu erhalten. Diese Chemikalien müssen entsorgt werden, gelangen jedoch häufig in die umliegenden Gewässer und belasten die Umwelt erheblich.

Schätzungsweise 80 bis 90 Prozent der Pelze stammen aus Pelztierfarmen, deren Betrieb eine immense Ressourcenverschwendung und hohe Umweltbelastungen verursacht. Ein Beispiel dafür ist Finnland, wo allein für die Fütterung von Füchsen in Pelzzuchtfarmen jährlich etwa 80 Millionen Kilogramm Mais und rund die Hälfte des finnischen Heringsfangs verwendet werden. Die Ausscheidungen der Millionen gefangen gehaltenen Tiere, die durch Gitterböden fallen, sowie die chemischen Bäder und Behandlungen der Häute belasten nicht nur die Böden, sondern auch die umliegenden Gewässer massiv.

Warum tragen Menschen Pelz?

Früher war Pelz ein willkommenes Zusatzprodukt aus der Jagd und wurde zum Schutz gegen die Kälte getragen. Durch die Entwicklung unserer Gesellschaft und deren Wohlstand in den letzten Jahrhunderten wurde der Pelz zum reinen Luxusprodukt. Heute gibt es keinen Grund mehr, Pelze zu tragen. Durch moderne Textilien kann Naturpelz heutzutage bestens ersetzt werden. Der Kauf von Pelzprodukten erfolgt nur noch aus egoistischen Gründen. Die schrecklichen Bilder, die zeigten, wie Tiere für die Pelzproduktion leiden mussten, trugen dazu bei, dass sich Konsumenten seit den 1980er-Jahren zunehmend vom Kauf von Pelzen abwandten. Seit einigen Jahren ändert sich leider dieser Trend und es werden vermehrt wieder Pelz zu Accessoires, wie Pelzkragen, Handschuhen, Einfassungen oder aber auch für Möbel und Designobjekte verarbeitet. So ist Pelz heute für alle erschwinglich. Für die Tiere ist das entsetzliche Leid, das ihnen zugefügt wird, immer noch dasselbe.

Warum kaufen die Konsumenten echte Pelze?

Umfragen zufolge empfinden rund 80 % der Schweizer Bevölkerung die Haltung und Tötung von Tieren zur Pelzproduktion als inakzeptabel. Dennoch wird in der Schweiz weiterhin regelmäßig Pelz gekauft. Besonders junge Menschen tragen häufig Pelz, ohne sich bewusst zu sein, unter welchen Bedingungen dieser hergestellt wird. Ein weiterer Grund für den Kauf liegt darin, dass echter Pelz heute oft kaum noch von Kunstpelz zu unterscheiden ist, was die bewusste Entscheidung für tierfreundliche Alternativen erschwert.

Ist die Deklarationsverordnung, welche über die Herkunft von Pelzen informieren soll, wirksam?

Auch 10 Jahre nach Inkrafttreten der Deklarationspflicht wird diese immer noch unzureichend umgesetzt. Laut der Verordnung müssen seit 2013 in der Schweiz verkaufte Pelze und Pelzprodukte gut sichtbar und leicht lesbar deklariert werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend über Art, Herkunft und Haltung/Gewinnungsart informiert werden.

In seinem neuesten Bericht beklagt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass fast 80 Prozent der kontrollierten Geschäfte die geltenden Bestimmungen nicht einhalten. Für das SALV ist «die hohe Beanstandungsquote ein Hinweis darauf, dass die Pelzdeklaration von vielen Verkaufsstellen immer noch nicht korrekt umgesetzt wird und dass die Kenntnisse in der Branche nach wie vor sehr lückenhaft sind».

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/vollzug/pelzdeklaration.html