Erklärungen

Jedes Jahr sehen wir die Bilder von Tieren, die wegen ihrer Felle lebendig gehäutet, misshandelt oder zu Tode geprügelt werden. Trotz Aufklärungskampagnen und Versprechen, die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern, hat sich nichts geändert.

In Zuchtfarmen, welche 85 % der Pelze produzieren, verbringen die meisten Tiere ihr kurzes Leben in kleinen Drahtkäfigen, ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen oder ihre natürliche Verhaltensweise auszuleben. Diese Haltungsbedingungen gelten als so tierquälerisch, dass viele europäische Länder die Zucht von Pelztieren bereits verboten haben. Dies gilt auch für Tiere, die in ihrer natürlichen Umgebung gejagt und durch Schusswaffen oder aufgestellte Fallen getötet werden. Häufig werden hierfür sogenannte Fangeisen verwendet, auch Totfang- oder Totschlagfallen genannt.
Diese Zucht- und Tötungsmethoden verstossen klar gegen unsere Tierschutzgesetzgebung, werden in der Schweiz als Tierquälerei angesehen und strafrechtlich geahndet. Dennoch werden sie im Ausland jedes Jahr an hundert Millionen Tieren angewendet, nur um Pelz zu produzieren.
In die Schweiz werden jährlich 350 Tonnen Pelze importiert, was der Schlachtung von rund 1,5 Millionen Tieren entspricht. Mehr als die Hälfte dieser Pelze stammt aus China, wo regelmässig die schrecklichen Haft- und Tötungsbedingungen von Tieren angeprangert werden, die teilweise noch lebend gehäutet werden.
Ein Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, welche in der Herstellung gegen unsere Gesetze verstossen, ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens oder der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. So sind beispielsweise Einfuhrverbote für Robben-, Hunde- und Katzenfelle bereits gesetzlich verankert. Das höchste Gericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Teil der öffentlichen Moral ist.

Das Tragen von Pelzen erfüllt schon lange keinen Zweck mehr. Die Tatsache, dass weiterhin die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung, unter dem Vorwand zu genehmigen, dass dies im Ausland geschieht, ist ein Hohn gegenüber den Tieren und eine Heuchelei. Das muss endliche Verboten werden.

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative

«Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 80 Abs. 2bis 2

2bis Die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ist verboten.

Art. 197 Ziff. 153

15. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2bis (Verbot der Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2bis spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

 

¹ SR 101

² Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

³ Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Häufige fragen und ANTWORTEN

Was wird als Pelz und Pelzprodukt bezeichnet?

Nach Schweizer Recht bezeichnet Pelz das Fell von Säugetieren. Ein Pelzprodukt ist ein Produkt, welches aus Pelz hergestellt wurde oder Pelz enthält.

Nicht zu Pelz gehören allerdings Felle von domestizierten Tieren wie Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Felle von Lamas und Alpakas. 

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2013/114/de

Was fordert die Pelzinitiative?

Die Pelzinitiative fordert ein Einfuhrverbot von Pelzen und Pelzprodukten, welche mit in der Schweiz nicht zugelassenen Produktionsmethoden hergestellt wurden. 

Zucht, Jagd und Tötungsmethoden, die dem Schweizer Gesetz widersprechen, sind zum Beispiel Tellereisen-, Schlingen- und Totschlagfallen, Käfighaltung und anale Elektrokution. Heute schon hätte der Bundesrat – gestützt auf das Tierschutzgesetz (TSchG) – die Kompetenz, den Import solcher Produkte zu verbieten, denn Artikel 14 Absatz 1 TSchG besagt: «Der Bundesrat kann aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten.»

Die Einfuhr von Pelzen, die nach Schweizer Standards produziert wurden, bleibt weiterhin möglich. So können zum Beispiel Pelze und Pelzprodukte aus der Jagd, welche den Schweizer Richtlinien entspricht, weiterhin importiert werden. Dadurch ist die Vereinbarkeit der Initiative mit der Welthandelsorganisation (WTO) gewährleistet.

Ist die Pelzproduktion in der Schweiz erlaubt?

Ja, die Gewinnung von Pelzen aus Schweizer Jagd ist weiterhin möglich.

Grundsätzlich ist auch die Gewinnung von Pelzen aus Pelzfarmen weiterhin erlaubt, wenn die Tiere unter Zoostandards gehalten werden und den Tiere somit ein artgemässes Leben ermöglicht wird. Diese hohen gesetzlichen Hürden für die Haltung von Pelztieren in Pelzfarmen sind die strengsten Regeln weltweit und machen die Pelzproduktion in der Schweiz unrentabel.

Welche Pelze gehören zu den tierquälerisch erzeugten Produkten?

Zu den tierquälerisch erzeugten Produkten gehören alle Pelze, welche auf Pelzfarmen gewonnen wurden, die nicht dem Schweizer Standard (Zoo-Standard) entsprechen. Zurzeit sind im Ausland keine Pelzfarmen bekannt, welche die Schweizer Standards einhalten. Daher gibt es aktuell keine Pelze oder Pelzprodukte von Pelzfarmen, welche nicht tierquälerisch erzeugt wurden. 

Auch verboten sind Pelze und Pelzprodukte aus der Jagd, wenn diese mit in der Schweiz nicht zugelassen Fangmethoden gewonnen wurden. Dazu gehören Methoden wie Tellereisen-, Schling- oder Totschlagfallen. 

Warum muss die Einfuhr von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verboten werden?

Die Schweizer Gesetzgebung regelt Fragen im Zusammenhang mit der Haltung, Zucht und Schlachtung von Tieren. Die verschiedenen Gesetze und Verordnungen werden auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen, wobei die Interessen von Tierhaltern und Produzenten mitberücksichtigt werden. Ein Grundsatz des Schweizer Tierschutzgesetzes lautet, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen und es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten darf. 

Die Schweiz wird immer wieder als das Land mit dem besten und ausdifferenziertesten Tierschutzgesetz bezeichnet. Ein strenges Tierschutzgesetz beendet das weltweite Tierleid aber nicht, wenn weiterhin Produkte, welche diesem Gesetz nicht entsprechen, importiert werden dürfen. Im Falle der Pelzproduktion wird die Tierqual lediglich in ein anderes Land verschoben. Die Tatsache, dass die Einfuhr von Pelzen von tierquälerisch gehaltenen Tieren weiterhin erlaubt ist, ist ein Hohn gegenüber dem Tier und unserer Gesetzgebung und zeugt von grosser Heuchelei. Dem muss endlich ein Ende gesetzt werden.

Quelle: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz.html

Ist ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte mit den internationalen Handelsabkommen der Schweiz vereinbar?

Ja, ein Importverbot wäre mit dem internationalen Handelsabkommen der Schweiz vereinbar. Die WTO-Gremien haben anerkannt, dass der Tierschutz Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit bildet. Damit können Länder Importverbote für Tierprodukte erlassen, sofern deren Produktion im Inland nicht zugelassen ist und diese gegen die öffentliche Sittlichkeit verstösst. Dieser Beweis wäre bei der Annahme der Volksinitiative eindeutig erbracht. 

Dieser Grundsatz wurde bestätigt, als der Appellate Body der WTO 2014 entschied, eine Beschwerde von Kanada und Norwegen zurückzuweisen. Kanada und Norwegen waren der Meinung, dass das bestehende Einfuhr- und Verkaufsverbot von Robbenprodukten gegen internationales Recht verstösst. Die WTO-Schlichtungsgremien wiesen die Beschwerde zurück und bestätigten damit ausdrücklich, dass Importverbote aus Tierschutzgründen, die gegen die öffentliche Moral verstossen, zulässig sind.

Quelle:

https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/appellate_body_e.htm

OMC | environnement – Différends: clarifier les règles. https://www.wto.org/french/tratop_f/envir_f/disputes_f.htm

Wie viele Tiere werden jedes Jahr wegen ihres Pelzes getötet?

Pro Jahr werden weltweit ungefähr 100 Millionen Tiere für die Pelzproduktion missbraucht, wovon 37 Millionen in der EU getötet werden. 95% der Tiere verbringen ihr Leben auf Pelzfarmen, bevor sie für ihren Pelz getötet werden. 

Am häufigsten werden die Felle von Nerzen und Füchsen verwendet. Weitere Tierarten sind Marderhunde, Chinchillas, Waschbären und Kaninchen.

Wie viele Tonnen Pelz werden in die Schweiz importiert?

Jedes Jahr werden rund 350 Tonnen Pelz (1) in Form von ganzen Tierfellen oder fertigen Kleidungsstücken und Accessoires in die Schweiz importiert. Dies entspricht etwa 1,5 Millionen Tieren, die nur wegen ihres Pelzes getötet wurden.

Quelle:

(1) 306 079 kg im Jahr 2020, 365 256 kg im Jahr 2019 und 384 672 im Jahr 2018.

https://www.gate.ezv.admin.ch/swissimpex/public/bereiche/waren/query.xhtml

Woher kommen die in die Schweiz eingeführten Pelze?

Fast die Hälfte der in die Schweiz importierten Pelze stammen aus Asien, die meisten davon aus China. In diesen Ländern gibt es nur sehr schlechte oder gar keine Tierschutzgesetze. Die Tiere werden dort unter schrecklichsten Bedingungen gehalten und geschlachtet– vielfach werden sie noch bei lebendigem Leib gehäutet.

Neben Asien gehört auch westliche Staaten zu den Produzenten von Pelzprodukten. Länder wie Finnland, Dänemark, Russland, USA, Kanada, die Niederlanden, Norwegen und Polen exportieren ebenfalls in die Schweiz. 

Quelle: https://www.gate.ezv.admin.ch/swissimpex/public/bereiche/waren/query.xhtml

 

Ist Pelz ein «natürliches» Produkt?

Pelz wird als «natürliches» Produkt angepriesen, obwohl seine Verarbeitung einen hochgiftigen chemischen Prozess erfordert und das Endprodukt nichts mehr mit einem natürlichen Produkt zu tun hat. 

Die rohe Haut eines Tieres wird mit einer Mischung aus Chemikalien behandelt, um das Fell vor Verfall und Zersetzung zu schützen. Danach werden weitere Stoffe verwendet, damit das Fell seine Geschmeidigkeit behält. Diese Chemikalien müssen anschliessend entsorgt werden und gelangen oft in die umliegenden Gewässer. Schätzungsweise 90 – 95 Prozent der Pelze stammen aus Pelztierfarmen, wo Haltung, Fütterung und Fortpflanzung grosse Ressourcen erfordern und erhebliche Umweltbelastungen verursachen. Die Ausscheidungen der Tiere führen ausserdem zur Übersäuerung der Gewässer und bringen das Ökosystem aus dem Gleichgewicht. 

Durch Laboruntersuchungen konnte zudem nachgewiesen werden, dass Pelzprodukte aus allen Preisklassen schädliche Rückstände von Chemikalien aufweisen. Diese können krebserregend, hormonverändernd oder allergieauslösend für den Menschen sein. 

Warum tragen Menschen Pelz?

Früher war Pelz ein willkommenes Zusatzprodukt aus der Jagd und wurde zum Schutz gegen die Kälte getragen. Durch die Entwicklung unserer Gesellschaft und deren Wohlstand in den letzten Jahrhunderten wurde der Pelz zum reinen Luxusprodukt. Heute gibt es keinen Grund mehr, Pelze zu tragen. Durch moderne Textilien kann Naturpelz heutzutage bestens ersetzt werden. Der Kauf von Pelzprodukten erfolgt nur noch aus egoistischen Gründen. Die schrecklichen Bilder, die zeigten, wie Tiere für die Pelzproduktion leiden mussten, trugen dazu bei, dass sich Konsumenten seit den 1980er-Jahren zunehmend vom Kauf von Pelzen abwandten. Seit einigen Jahren ändert sich leider dieser Trend und es werden vermehrt wieder Pelz zu Accessoires, wie Pelzkragen, Handschuhen, Einfassungen oder aber auch für Möbel und Designobjekte verarbeitet. So ist Pelz heute für alle erschwinglich. Für die Tiere ist das entsetzliche Leid, das ihnen zugefügt wird, immer noch dasselbe.

Ist die Deklarationsverordnung, welche über die Herkunft von Pelzen informieren soll, wirksam?

Die Pelzdeklarationspflicht ist seit 2014 in Kraft und hat zum Ziel, dass alle Pelzprodukte als solche deklariert sind. 2020 wurde vom Bundesrat eine Revision verabschiedet, welche präzisere Bestimmungen für die Deklaration festlegt. Seit dieser Revision müssen alle Produkte klar als Echtpelz deklariert sein, zudem muss die Herkunft angegeben sein und die Gewinnungsart. Letztere muss beispielsweise folgendermassen angegeben werden: «aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung mit Gitterböden». 

Die Verordnung wird bis heute unzureichend umgesetzt. Kontrolliert wird die Deklarationspflicht vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Im neusten Bericht beklagt das BLV, dass fast 80 Prozent der kontrollierten Geschäfte die geltenden Bestimmungen nicht einhalten. Die allgemein hohe Beanstandungsrate zeigt, dass die Pelzdeklaration in vielen Verkaufsstellen auch nach knapp 10 Jahren noch immer nicht korrekt umgesetzt wird und dass in der Branche weiterhin beträchtliche Wissenslücken vorhanden sind. 

Quelle:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/vollzug/pelzdeklaration.html

Warum kaufen Schweizer Konsument:innen Echtpelz?

Laut einer Umfragen findet ein Grossteil (über 80%) der Schweizer Bevölkerung das Halten und Töten von Tieren zur Gewinnung von Pelz für die Modeindustrie als nicht vertretbar. Dennoch wird Pelz in der Schweiz immer noch häufig gekauft. Vor allem Junge tragen häufig Pelz, ohne zu wissen, wie dieser produziert wird. Ein weiterer Grund für den Kauf ist, dass Echtpelz heutzutage nur schwer von Kunstpelz unterschieden werden kann. Während früher der Preis ein klares Indiz darstellte, sind Kunst- und Echtpelzprodukte heute in etwa gleich teuer. Die nicht funktionierende Deklarationsverordnung spielt hier ebenfalls eine grosse Rolle. Mit der Initiative wird somit dem Willen der Schweizer Bevölkerung Rechnung getragen.