Geschichte der Pelz-Initiative

28.06.22

Seit über 40 Jahren kämpfen verschiedene Tierschutzorganisationen in der Schweiz und weltweit aktiv mit Plakaten und Informationskampagnen für ein Verbot von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung.
Auch im Bundesparlament wurden wiederholt Vorstösse zur Einführung eines Importverbots für Pelze eingereicht – bislang ohne Erfolg.

1.3.2011: Ablehnung der parlamentarischen Initiative 09.428 „Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte“, eingereicht am 30. April 2009 von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP).

29.11.2017: Ablehnung der Motion 15.3832 „Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte“ durch das Bundesparlament, eingereicht am 10. September 2015 von Nationalrat Matthias Aebischer (SP).

6.6.2019: Abschreibung Postulat 14.4286 „Beendigung der Einfuhr und des Verkaufs von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung“, eingereicht am 12. Dezember 2014 von der Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP).

17.12.2021: Abschreibung ohne Behandlung der Motion 19.4583 „Produkte aus tierquälerischer Haltung. Gleichbehandlung von nationalen und ausländischen Produzenten“, eingereicht am 20. Dezember 2019 von der Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder (SVP).

30.5.2022: Ablehnung der Motion 19.4425 „Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte“ durch das Bundesparlament, eingereicht am 12. Dezember 2019 von Nationalrat Matthias Aebischer (SP).

Verlauf der Pelz-Initiative

28.06.2022: Lancierung der Pelz-Initiative durch die Allianz Animale Suisse (AAS), die die Organisationen Animal Trust und Animal équité (AAE) vereint, mit Unterstützung von Wildtierschutz Schweiz, ATRA, Swissveg, VGT, Animal Rights Switzerland, Pro Nutz Tier, Stop Gavage Suisse, SOS Chats Noiraigue, La Colline aux Lapins sowie rund einem Dutzend weiterer Organisationen.
Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot der Einfuhr von Pelzen, die von misshandelten Tieren stammen. Als Tiermisshandlung gelten alle Methoden, die nicht mit der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung (TSchG und Ausführungsverordnungen) vereinbar sind.

5.4.2023: Medienmitteilung des Bundesrates, in der er ankündigt, die Einfuhr von Pelzen aus Tiermisshandlung verbieten zu wollen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt.

28.12.2023: Einreichung der Pelz-Initiative bei der Bundeskanzlei.

20.2.2024: Die Bundeskanzlei bestätigt das Zustandekommen der Pelz-Initiative mit 113 474 gültigen Unterschriften.

10.4.2024: Medienmitteilung des Bundesrates mit der Empfehlung an beide Kammern der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat), die Pelz-Initiative abzulehnen. Gleichzeitig anerkennt er, dass die Ziele der Initiative «verständlich» seien, und kündigt einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Änderung des Tierschutzgesetzes an, der dem Parlament bis Sommer 2025 unterbreitet werden soll. Um ein Importverbot für Pelze rasch in Kraft setzen zu können, beabsichtigt er zudem, dieses Verbot in den Verordnungen OITE-PT und OITE-EU (1) zu verankern, und eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren bis zum 12. Juli 2024.

22.5.2024: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) organisiert in Bern einen Runden Tisch mit der AAS für das Initiativkomitee, Pelzproduzenten sowie weiteren Organisationen aus den Bereichen Natur-, Tier- und Konsumentenschutz zur Vorstellung eines ersten Entwurfs von Änderungen der Verordnungen zur Untersagung von Pelzen aus Tiermisshandlung.

12.7.2024: Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf der Änderungen der Verordnungen OITE-PT und OITE-EU. Die AAS äussert ihre Enttäuschung über diesen Entwurf, der den Zielen und Anliegen der Pelz-Initiative nur teilweise entspricht. Er sieht zu viele Ausnahmen vom Importverbot vor und erlaubt gewisse grausame Praktiken, wie den Einsatz von Schlagfallen, die das Tier angeblich sofort töten sollen, was jedoch nicht immer der Fall ist.

21.8.2024: Das EDI eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren bis zum 22. November 2024 zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Pelz-Initiative.

22.11.2024: Die AAS veröffentlicht ihre Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Während die AAS mehrere Bestimmungen unterstützt, lehnt sie Ausnahmen ab, die den erklärten Zielen des Gegenvorschlags widersprechen, insbesondere solche, welche grausame Methoden wie den Einsatz von Schlagfallen weiterhin zulassen.

28.5.2025: Der Bundesrat unterbreitet den beiden Kammern der Bundesversammlung seinen indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative. Gleichzeitig kündigt er das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in den Verordnungen OITE-PT und OITE-EU zur Einfuhrbeschränkung bestimmter Pelze per 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren an. Die Kriterien zur Bestimmung, welche Pelze als aus Tiermisshandlung stammend gelten, werden in einem Zertifizierungsprogramm und einem vom BLV ausgearbeiteten Pflichtenheft festgelegt.

14.8.2025: Das Initiativkomitee, vertreten durch die AAS, wird von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) angehört, um die Pelz-Initiative vorzustellen und zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen.

5.9.2025: Die WBK-N empfiehlt ihrem Rat, die Pelz-Initiative abzulehnen und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates in geänderter Fassung. Mit 16 Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen streicht die WBK-N die Zuständigkeit des BLV zur Ausarbeitung eines Zertifizierungsprogramms und bevorzugt bestehende Programme der Pelzbranche.

17.9.2025: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die im Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative unterstützt, verweist auf den Bericht der Expertinnen und Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der zum Schluss kommt, dass die den Tieren zugefügten Belastungen systemisch sind und im Rahmen der heutigen Praktiken nicht vermieden werden können, auch nicht in nach WelFur oder Furmark zertifizierten Betrieben.
Der Nationalrat lehnt mit 127 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Vorschlag der WBK-N ab, den Pelzproduzenten die Festlegung der Tierschutzkriterien über ihre Programme WelFur oder Furmark zu übertragen, und nimmt den indirekten Gegenvorschlag mit 183 zu 9 Stimmen an. Er wird dem Ständerat zur Genehmigung überwiesen.

31.10.2025: Das Initiativkomitee Pelz-Initiative informiert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S), dass es bereit wäre, die Pelz-Initiative unter der Bedingung zurückzuziehen, dass der Gegenvorschlag in seiner aktuellen Form angenommen wird. Ein bedingter Rückzug wird erst wirksam, wenn der indirekte Gegenvorschlag nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft tritt.

3.11.2025: Die WBK-S verlängert die Frist zur Behandlung der Pelz-Initiative bis zum 28. Juni 2027.

21.11.2025: Das BLV eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren bis zum 5. Dezember 2025 zu seinem Zertifizierungsprogramm und dem zugehörigen Pflichtenheft.

5.12.2025: Die AAS veröffentlicht ihre Stellungnahme zum Zertifizierungsprogramm und zum Pflichtenheft des BLV. Die geforderten Anpassungen betreffen insbesondere die Aufnahme des Einsatzes von Schlagfallen in die Liste der verbotenen Methoden, Sanktionen bei Falschangaben durch Pelzproduzenten sowie die Veröffentlichung jährlicher Berichte zur Lage.

15.1.2026: Das Initiativkomitee, vertreten durch die AAS, wird (17) von der WBK-S angehört, um die Pelz-Initiative vorzustellen und zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen.

Quellen:

(1) Artikel 10a bis 10i der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/843/de

Artikel 5a bis 5i der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie Nordirland1 (EDAV-EU)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/846/de